Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerbier
Artikel davor:
Sommeranweisung
Sommerau
Sommeraubeschreibung
sommerauen
Sommerauholz
Sommerbau
Sommerbede
Sommerbesatz
Sommerbesatzung
Sommerbeundzaun
Sommerbier
, n.
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für den Ausschank im Sommer (I) gebrautes Bier
- sollen die pierprewen in vnsern stetn vnd maͤrcktn gůt sommer vnnd mertznpier sieden, also das an demselben von georgi biß auff michaelis, daselbs kain mangl erscheinBairLO. 1553 IV 2, 7Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- sollen die bierbrauer nicht macht haben, denen ... wirthen, es seye winter- oder sommer-bier ... ungeschaut herauszugeben1618 Weisser,RHandw. 462Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo man sommer-bier prauet und es bey nacht abfasset, solle man mit dem licht alle vorsichtigkeit gebrauchen1715 Wüst,Policey V 317