Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerfuhr
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Sommerfrucht
Sommerfuhr
, f.
Warentransport mit dem Schiff zwischen Zürich und Walenstadt im Sommer (I)
- das die summer- und winterfůr den drigen [Schiff-]meistern gemeinlich zůston1573 GasterLsch. 104Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- das die schiffmeister die sommer- und winterfůr ... mit einandern haben1584 GasterLsch. 108Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"