Sommergerstenzehnt, m.
Sommergerstenzehnt, m.
Zehntabgabe vom Ertrag der Sommergerste
vgl.
Sommerkornszehnt
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hat ihm die herrschaft aus besonderen gnaden doch ohne consequenz auch den sommergerstenzehenden von diesen hanfländern bewilliget1601/1788 WürtLändlRQ. II 549 Faksimile
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so hat er allen den winter- vnd sommergärstenzenden zů K.1604 ArgauLsch. II 136 Faksimile