Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommergerstenzehnt
Artikel davor:
Sommerfrönde
Sommerfrucht
Sommerfuhr
Sommerfütterung
Sommergabe
Sommergage
Sommergarbe
(Sommergast)
Sommergericht
Sommergerste
Sommergerstenzehnt
, m.
Zehntabgabe vom Ertrag der Sommergerste
vgl.
Sommerkornszehnt
- hat ihm die herrschaft aus besonderen gnaden doch ohne consequenz auch den sommergerstenzehenden von diesen hanfländern bewilliget1601/1788 WürtLändlRQ. II 549Faksimile (ca. 58 KB)
- so hat er allen den winter- vnd sommergärstenzenden zů K.1604 ArgauLsch. II 136Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"