Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommergetreideernte

Sommergetreideernte

, f., Sommergetreidichtsernte, f.

Einbringen des Sommerkorns 
  • jedoch kommen sie [cossäten und bündner] in solcher sommergetreydeerndte ... eher nicht als umb 9 uhr vormittags ... ebenfalls wird es auch mit dem heuschlage gleichwie mit der sommergetreydichtserndte gehalten
    1677 Lehmann,NLausBauern 100