Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sommerlaten

sommerlaten

, adj.

aus einer Sommerlate bestehend
  • [der Zentgraf] soll ihn [Gerichtsherrn] pitten, dass er ihme das ampt leyhen und ihn bestätigen wolle ... und soll dem herrn geben zween weisse von schöpsenleder gemachte handschuhe an einem weissen [geschälten] sommerladen hesseln stabe
    1354 Wetterau/GrW. III 411
unter Ausschluss der Schreibform(en):