Sommermeier, m.
Sommermeier, m.
I
Meier (II), dessen Meiergut auf der Sonnenseite eines Geländes liegt
vgl.
Sommerteil (I),
Sommerzeile
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daß der h. droste die zwey meyerhöff in V. gehabt als des sommermeiers vnd H.V. hoff1638 Freudenstein,WaldSchaumburg 99 Faksimile
II
Oberknecht (I), der die Arbeit des Gesindes im Sommer (I) beaufsichtigt
vgl.
Meier (IV)
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das deputat-korn betreffend, so werden ... fuͤr den wirthschafter ... 24 scheffel rocken, ... auf einen wintermeyer 24, und auf einen sommermeyer 12 scheffel gut gethan1776 Krünitz,Enzykl. IX 117
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das bei dem gute noͤthige gesinde, worunter ... nicht aber stadthalter, voigt oder hofmeister, die winter- und sommer-meier ... begriffen sind1781 Rabe,PreußG. XII 191