Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommertagwan
Artikel davor:
Sommerschragen
Sommerschule
Sommerseil
Sommersnacht
Sommersold
Sommerstück
sommerszeit
Sommertag
Sommertaglohn
Sommertagsbelohnung
Sommertagwan
, f.
I
Tagesarbeit im Sommer (I) als Fronleistung
- [underthanen klagen:] seie zwar von altershero gebreuchig gewessen, ... dass einem jewesenden obervogt eine somerthauen gethan1653 A. Heusler, Der Bauernkrieg von 1653 in Basel (ebd. 1854)
II
Tagesarbeit im Sommer (I) gegen Lohn
- so hatt sin wib 17 summertagwon, jegcklichs tags 2 ß1490 Anz. für schweiz. Altertumskunde 22 (1920) 284
III
Tagesarbeit im Sommer (I) als anteilige Arbeitsleistung aller pflichtigen Gemeindemitglieder
- der armen einer ... mag ... für zwo kuͤhe zwen tagwen haber uff der allment säyen ... welcher aber von obigen zweyen sommer tagwen einen fallen laßen welte, demselben soll darfür noch ein kuh zetreiben zugelaßen sein1659 KonolfingenLGR. 460Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"