Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommertraktament

Sommertraktament

, n.

Unterhalt für die Sommermonate, insb.Verpflegung und Sommersold 
  • daß die soldatesca zu roß und fuß bis auf endlich erfolgende ... gnädigste verordnung mit dem genannten sommertractament vorlieb nehmen ... sollen
    1641 ProtBrandenbGehR. I 156
  • es wollen auch e.lbd. die oberofficierer ... beweglich erinnern, daß auch dieselbige sich mit dem sommertractament vergnügen lassen
    1641 ProtBrandenbGehR. I 415