Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerwerktag

Sommerwerktag

, m.

Arbeitstag in der Sommerzeit 
  • daß alle meister ... in den sommerwerktagen, d.h. von st. peter stuhlfeier (18. jan.) an bis auf st. gallentag (16. okt.) morgens zu 7 uhr schon an der arbeit sein
    1549 Augsburg/BayrHdw. 63
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