Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sonntags

sonntags

, adv.

an jedem Sonntag, immer am Sonntag; auch gekürzt aus "des Sonntags" mit Hinweis auf einen best. Sonntag (Beleg 1746)
  • sondaechs naer den vermaeckene van den buerchmeesters van den vryen, zouden de zelve van den vryen by kerkegheboden in allen prochien, de namen van den zetters vte doen roupen, te dien hende dat de poorters die weten moghen
    1449 CoutBruges I 590
  • alle woch zwey mal nemlich sontags vnd donerstags [soll] verhoͤrung vnd montrichtery gehalten werden
    1498 WormsRef. V 4, 17, 4
  • daß vnser amptleute in vnseren stetten ... ein fleißigs vfsehens haben sollen, daß alle wein vnd bierheuser, sontags vnnd heiligen tags, vormittags nit geoͤffent, vnd darzu mit der sonnen abents wiederumb ... geschlossen werden
    1596 KölnErzstiftPolLO. 8
  • sowohl sonntags als auch an andern festtagen ... soll sich ein jeder enthalten ... zu säen, mähen und zu pflügen
    1624 Fidicin IV 370
  • sonntags [hat] alles musizieren und tanzen in wein- und bierhäusern ... zu unterbleiben
    1699 Werner,Kirchenmusik 238
  • an. 1691 den 11. (21.) octobr. wurde bey dem schwaͤbischen crays-convent zu Ulm sonntags nach dem gottesdienst ... eine session gehalten
    1746 Moser,StaatsR. 28 S. 336
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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