Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sonntagsfeier

Sonntagsfeier

, f.

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Feier des Sonntags als kirchlicher Festtag unter Einschränkung des öffentlichen Lebens
  • patent wegen der sonntags-feyer biß nachmittags 5 uhr
    1683 CCMarch. I 2 Sp. 90
  • jaͤhrlich vier crahm- und viehe-maͤrckte ... dero edicta aber wegen der sonntages-feyer gebrochen werden, wann so wohl die verkaͤuffere, als auch ... die kaͤuffere von 3 und mehr meilen her des sonntages auszureisen sich gemuͤßiget befinden
    1706 CCMarch. V 2 Sp. 565
  • der magistrat hat ... auf die sonntagsfeyer acht zu haben ... und die uebertreter zu bestrafen
    1785 Fischer,KamPolR. I 598
  • unsere section des cultus im ministerium des innern hat sich uͤber die von mehreren gerichtshaltern veranlaßte stoͤrung der sonntagsfeier beschwert
    1810 Rabe,PreußG. X 294
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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