Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sonntagsfeier
Artikel davor:
Sonntaggeld
(sonntägisch)
sonntäglich
Sonntagmahl
Sonntagrat
Sonntagrod
sonntags
Sonntagsarbeit
Sonntagsaufruf
(Sonntagsbann)
Sonntagsfeier
, f.
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Feier des Sonntags als kirchlicher Festtag unter Einschränkung des öffentlichen Lebens
vgl.
Sonntag (I 4)
- patent wegen der sonntags-feyer biß nachmittags 5 uhr1683 CCMarch. I 2 Sp. 90Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- jaͤhrlich vier crahm- und viehe-maͤrckte ... dero edicta aber wegen der sonntages-feyer gebrochen werden, wann so wohl die verkaͤuffere, als auch ... die kaͤuffere von 3 und mehr meilen her des sonntages auszureisen sich gemuͤßiget befinden1706 CCMarch. V 2 Sp. 565Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der magistrat hat ... auf die sonntagsfeyer acht zu haben ... und die uebertreter zu bestrafen1785 Fischer,KamPolR. I 598Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unsere section des cultus im ministerium des innern hat sich uͤber die von mehreren gerichtshaltern veranlaßte stoͤrung der sonntagsfeier beschwert1810 Rabe,PreußG. X 294Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)