Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sonntagsgericht

Sonntagsgericht

, n.

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an einem Sonntag abgehaltenes Gericht; ein Sonntagsgericht läuten zur Versammlung des Sonntagsgerichts laden (II 2) 
  • sontagsgericht belangend: dergleichen sollen diejhenigen, so wir oder vnsere nachkomenn zu dem sontags gericht erfordernn werden, sich gehorsamlich haltenn
    1525 WürzbDiözGBl. 50 (1988) 108
  • so soll ein weibel am sonntag, so ein gerichtstag ist, wenn es zechne schlecht, ein sonntaggricht leuten
    1541 ArbergStSatzg. 40
unter Ausschluss der Schreibform(en):