Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sonntagsmarkt

Sonntagsmarkt

, m.


I von Samstagabend bis Montagmorgen abgehaltener Wochenmarkt; zum Schutz der Sonntagsruhe reglementiert
  • als die sonntagsmerckh vormals verpotten sein, sollen dieselben sontag hinfur feyerlich gehalten werden, nyemands darauf kewfen oder verkeufen ... außgenommen brot, wein, fogel und obs
    1511 Dinklage,Münnerstadt 207
II illegale Verkaufsveranstaltung an einem Sonntag
  • hat sich ... bemeldter rath und buͤrgerschaft zu M. uͤber die bey dem kriegs-wesen uf denen doͤrffern ... eingerissenen sonntags-maͤrckte beschwehret, worauf die stoͤhrer ihre waaren ... vertrieben
    1661 CAug. I 248