Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sonntagstanz
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Sonntagshochzeit
Sonntagsknecht
Sonntagskorb
Sonntagskörber
Sonntagskost
Sonntagskrämerei
Sonntagsmarkt
Sonntagspfennig
(Sonntagsruf)
Sonntagsschenke
Sonntagstanz
, m.
Tanzveranstaltung an einem Sonntag; als Entweihung des Sonntags verboten
vgl.
Sonntag (I 4)
- dieweil ... in hiebevor ausgangenen ordnungen die sontagstenz ... verbotten, daß dieselbige zu entheiligung des sabbats, auch allerhand leichtfertigkeit und ergerlichem leben gereicht haben1571 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 359Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- sonntagsdentz vnnd lobedentz ... sollen ganz und gar verbotten seyn1575 Sachsen/ArchKulturg. 12 (1916) 85
- daß hinführo die sonntags- und kirbdäntze, auch andere leichtfertige üppigkeiten ... verbotten seyn1603 FriedbergGBl. 15 (1940) 143
- welcher gestalten es auch mit den sonntags-taͤnzen zu halten ist, als derentwegen der weltliche beamte den tax und strafe privative ansezen, die entheiligung des sabbats aber vor den kirchen-convent besonders geruͤgt werden kan1741 Hartmann,WürtGes. IV 342