Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sonntagszusammengebung

Sonntagszusammengebung

, f.

wie Sonntagshochzeit 
  • die hochzeiten sollen gemeiniglich auf ein montag oder dienstag anheben, und ohne sonderbahres herkommen oder armuths halben keine sonntags-zusammengebung verstattet werden
    1645 GothaLO. Anh. 487