Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sonntagteil

Sonntagteil

, n.

eine jährliche Abgabe
  • fur das sonntagtail, als nemblich fur das smallcz oder putter so er [hoffmaister] jarlich zu phingsten in das capitl gibt, werden ime auch aufgehebt 1 käss
    1543 Studien u. Mitt. a.d. Benedictiner-Orden 14 (1893) 551