Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sorgejahr
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Sorgejahr
, n.
Trauerjahr einer Witwe; auch ihr Unterhaltsanspruch in diesem Jahr
- daß denen wittwen aus solchen verfallenen (zur lehn erledigten) guͤthern ihr sorge-jahr gleich denen toͤchtern abgeleget (abgefunden) werden moͤge1648 SammlLivlLR. II 223Faksimile - in Google Books
- [die keusche witwe] konte doch wegen angebohrner bruͤnstigkeit der italiaͤner auch mitten in ihrem sorg-jahr vor ihnen nicht ohnangefochten bleibenSchau-Platz der Betrieger (Hamburg 1687) 116
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