Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sorgejahr

Sorgejahr

, n.

Trauerjahr einer Witwe; auch ihr Unterhaltsanspruch in diesem Jahr
  • daß denen wittwen aus solchen verfallenen (zur lehn erledigten) guͤthern ihr sorge-jahr gleich denen toͤchtern abgeleget (abgefunden) werden moͤge
    1648 SammlLivlLR. II 223
  • [die keusche witwe] konte doch wegen angebohrner bruͤnstigkeit der italiaͤner auch mitten in ihrem sorg-jahr vor ihnen nicht ohnangefochten bleiben
    Schau-Platz der Betrieger (Hamburg 1687) 116