Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sorgen

sorgen

, v.


I zuständig, verantwortlich, verpflichtet sein; sich kümmern
  • weil eine grosse menge leute nicht staͤrcker ist als ein einiger mensch, so lange ein jeglicher vor sich allein sorget 
    1667 Pufendorf,RZustand 262
  • schirr- oder geschirr-meister ... der beym zeugmeister fuͤr die wagen, pferde, fuhrleute und dergleichen sorgt 
    1741 Frisch II 185a
  • der rath muß fuͤr die stadt und das beste der buͤrger und einwohner sorgen 
    1762 Wiesand 874
  • als oberster vormund und landesvater sorgt er [regent] fuͤr die gute education und unterrichtung der jugend
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 32
  • nachdemmalen ... unsre landes-ordnungen zum theil für sie [bauern] als unmündige sorgen 
    1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 70 § 2
  • gleichwie die polizey dafuͤr zu sorgen hat, daß kein glied des staats an der ausuͤbung seines gewerbes ... gehindert werde
    1785 Fischer,KamPolR. II 1
  • ein krankes thier ... wird das eigenthum desjenigen, welcher für dessen pflege und wiederherstellung sorgt 
    1794 PreußALR. I 9 § 18
  • die oberste vorsteherin eines frauenzimmerclosters ..., welche ... dafuͤr sorgt, daß ... die ordensgesetze beobachtet ... werden
    1798 RepRecht I 307
  • wie ein von dem vater ernannter vormund nicht nur uͤber die person des minderjaͤhrigen, sondern auch uͤber dessen vermoͤgen zu sorgen hat
    1811 ÖstABGB. § 209
II Sorge (IV) haben, befürchten
  • alte greber ..., da mann sorgte, die alten lychen nit woll verwäsen wärend, sol er [todtengreber] nit offnen
    1593 LuzernSTQ. IV 386
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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