Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sorgnis

Sorgnis

, f.

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I Bedrohung, bedrohliche Lage; Gefährdung
vgl. Sorge (V)
  • von solcher drow vnd sorgknüzz wegen, die wir getan solten haben besünder dem gotzhaws
    1413 Indersdorf I 170
  • damit dann rechtlicher fürtrag nicht in vergeß ... vnd der richter gewissen in sorgnüs gestelt, soll ane vnd bey yedem gericht zum wenigsten ein geschickte, kündige vnd ersame person ... bestellet ... werden
    1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 11
  • wie man den schellmäßigen viech den leiten ohn schaden halten soll und wan ein sorgnuss wäre, so soll man zwen nachpaurn ... dazue nehmben mit des landrichter willen
    1714 OÖsterr./ÖW. XII 272
II wie Sorgfalt (I), hier formelhaft zur Bekräftigung
  • wuͤr ... zue wahrem urckundt staͤtter, vester und beliplicher sorgnusz undt sicherheit sin aigen insiegel an den brief thun hencken
    1484 Storn,Schwureinungen 388
unter Ausschluss der Schreibform(en):