Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sorgsamkeit

Sorgsamkeit

, f.

Vorsicht, Vorsichtsmaßnahme, Vorsorge
  • [in kriegsleüffen warnungen der stett:] fleißlich bittende, solichs andern ... auch zuuerkünden, sich mit hůtte vnd ander sorgsamkeit dagegen wissen zurichten
    Hugen 1528 Bl. 131v
  • die culpa ist um so strafbarer ... je mehr der schuldige durch seine besonderen verhältnisse zur gehörigen sorgsamkeit verpflichtet war
    1808 Feuerbach,PeinlR.4 106
unter Ausschluss der Schreibform(en):