Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sorgtragung
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sorglich
Sorglichkeit
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Sorgnis
sorgsam
Sorgsamkeit
Sorgträger
Sorgträgerschaft
Sorgtragung
, f.
I
pflichtgemäße, sorgfältige Ausübung
- die chyrurgos, apothecker und ausspeiser im lazaret zu erforderlicher sorgtragung ihres amts anzuhaltenPest-Beschreibung und Infections-Ordnung (Wien 1727) 210
- wenn die beamte oder auch die amtleute in eifriger sorgtragung dieses gefaͤlls, ihren pflichtschuldigen dienstaufmerksamkeit und fleiß bezeigen1740 SammlBayrVerordn. III 94
- folglich auch die vermehr- oder verminderung dieser dem hoͤchsten aerario zufallenden accrescenz auf der mehr oder minderen sorgtragung beruhet1788 Schmidt,ÖBG. II 17 S. 406
II
Pflege, Fürsorge
bdv.:
Sorge (II)
- [Übschr.:] von sorgtragung uͤber die kranckenSatzungen des Eremiten-Ordens S. Hieronymi (München 1744) 87
III
Besorgnis
bdv.:
Sorge (IV)
- also stelle man zu dem churfuͤrstlichen collegio das weitere gute vertrauen, es werde ja das ... capitulations-werck ... vollends zu erwuͤnschter richtigkeit, ohn alle weitere sorgtragung wegen vornehmung der uͤbrigen noͤthigen materien, wuͤrcklich zu bringen ... willens syn1710 Lünig,RA. IV 1044
IV
Haftung
- sorgtragung für die erkaufften sachen und ubernahm der darauf habenden beschwehrden ... in allen faͤllen, da ... der kauff wieder aufgehebt wird1730 Leu,EidgR. III 488Faksimile - in Google Books
V
Geschäftsausübung
- im fall dann in letzten willen den verordneten executorn ihrer auffgetragner verrichtung vnd sorgtragung halben nichts bestimbt oder verordnet worden, so solle ihnen doch ... ihr gebührliche verehrung erkendt werdenBairLR. 1616 S. 387Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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