Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sorgtragung

Sorgtragung

, f.


I pflichtgemäße, sorgfältige Ausübung
  • die chyrurgos, apothecker und ausspeiser im lazaret zu erforderlicher sorgtragung ihres amts anzuhalten
    Pest-Beschreibung und Infections-Ordnung (Wien 1727) 210
  • wenn die beamte oder auch die amtleute in eifriger sorgtragung dieses gefaͤlls, ihren pflichtschuldigen dienstaufmerksamkeit und fleiß bezeigen
    1740 SammlBayrVerordn. III 94
  • folglich auch die vermehr- oder verminderung dieser dem hoͤchsten aerario zufallenden accrescenz auf der mehr oder minderen sorgtragung beruhet
    1788 Schmidt,ÖBG. II 17 S. 406
II Pflege, Fürsorge
bdv.: Sorge (II)
  • [Übschr.:] von sorgtragung uͤber die krancken
    Satzungen des Eremiten-Ordens S. Hieronymi (München 1744) 87
III Besorgnis
bdv.: Sorge (IV)
  • also stelle man zu dem churfuͤrstlichen collegio das weitere gute vertrauen, es werde ja das ... capitulations-werck ... vollends zu erwuͤnschter richtigkeit, ohn alle weitere sorgtragung wegen vornehmung der uͤbrigen noͤthigen materien, wuͤrcklich zu bringen ... willens syn
    1710 Lünig,RA. IV 1044
IV Haftung
  • sorgtragung für die erkaufften sachen und ubernahm der darauf habenden beschwehrden ... in allen faͤllen, da ... der kauff wieder aufgehebt wird
    1730 Leu,EidgR. III 488
V Geschäftsausübung
  • im fall dann in letzten willen den verordneten executorn ihrer auffgetragner verrichtung vnd sorgtragung halben nichts bestimbt oder verordnet worden, so solle ihnen doch ... ihr gebührliche verehrung erkendt werden
    BairLR. 1616 S. 387