Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sortenzettel

Sortenzettel

, m., n.

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Verzeichnis von (zB. eingenommenen) Münzen unterschiedlicher Sorten (II) 
  • zwey hundert gulden zu fuͤnzehen patzen an muͤntz vnnd valor, wie der derwegen gefertigte sorten zettel außweist
    1601 Hohenzollern/DRWArch.
  • soll das jenige, was in jedem quartal faͤllig, und danebenst ein sorten-zettel, unfehlbarlich geliefert werden
    1680 Döpler,Rechn. I 289
  • [einnehmer sollen] alle monath bey einliefferung der gehobenen gelder einen vollstaͤndigen und richtigen sorten-zettel, in was sorten ... von jedem orth die gelder empfangen und wieder ausgezahlet, an den land-cassier mit einbringen
    1689 BrschwLünebCPolO. I 527
  • demnach das kammer-zahlamt sich beschweret, daß fast von allen beamten die herrschaftlichen gefaͤlle bishero ohne sortenzettel und oft in allerley untereinander geworfener kleiner muͤnz eingeschicket [werden]
    1705 SammlVerordnWürzb. I 551
  • ein ieder post-meister soll bey dem schluß eines jeden monats ... einen extract von saͤmmtlichen eingenommenen post-geldern ... verfertigen, ein exernplar davon nebst beygesetzten sorten-zettul von den geldern ... an unsere breslauische kriegs- und domainen cammer ... einsenden
    1759 SammlSchlesOrdn. V 43
  • muß ein jeder postmeister bey dem schluß eines jeden monats einen extract von saͤmtlichen eingenommenen postgeldern ... verfertigen, ein exemplar davon nebst beygesetzten sortenzettel von den geldern ... an die krieges- und domainencammer ... einsenden
    1773 Bergius,PolKamMag. VII 179
  • jeder geldabsendung zur kammerkasse ist das vorschriftmaͤßige sortenzettel beyzufuͤgen
    1806 SchaumbLippeLVerordn. III 318
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