Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spängroschen

Spängroschen

, m.

Gebühr für die Berechtigung 1Späne (III) zu sammeln
  • weiln ... wo bauholtz gefaͤllet wird, viel ... spaͤne vorhanden, so sol der schoͤsser ... den jenigen, welche es zusammlen begehren ... zeichen zustellen, ... und ... der spaͤn-groschen von ihnen ... gefodert werden
    1664 CJVenatorio-Forest. III 37