Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spät'erde

Spät'erde

, f.

für den Deichbau bestimmtes Erdreich
  • da auch zu verfertigung der teichen an späterde mangel eyn würde, ist zu dero behuf die nothdurft auszulegen
    1634 Feikes,DeichlastNordfriesl. 207