Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spale

Spale

, f.

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Sprosse einer Leiter
  • ein itzlicher hauswirdt ader wirtin sol haben ... zcwu leiter, die zu eyn vnd zwantzig spaln ader zum minsten xvi, bei bus funf schilling, haben
    1540 JenaStO. Art. 111
unter Ausschluss der Schreibform(en):