Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spalten

spalten

, v.
I etw. (gewaltsam) der Länge nach zerteilen; Tier (uä.) mit gespaltener Klaue/gespaltenem Fuß Paarhufer
II (in Gruppen) aufteilen, unterteilen; gespaltene Zunft Zusammenschluss mehrerer Zünfte, die lediglich fachspezifisch getrennt beraten
III (Grundstücke, den Nachlass) aufteilen; gespaltenes Wasser Grenzgewässer, das den Anrainern anteilig zusteht; gespaltener Fuß/gespaltene Furche Grundstück, das bei einer vorhergehenden Erbteilung von einem anderen Grundstück abgetrennt wurde
IV (von Urteilen, Aussagen ua.) voneinander abweichen, divergieren; nicht einhellig, einstimmig, widerspruchsfrei ausfallen; nicht wahrheitsgemäß erfolgen
V in Zwiespalt, Aufruhr bringen
VI (einen Streit) schlichten, entscheiden