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1Span
, m., n.I kleines, dünnes herausgehauenes oder -geschnittenes Holzstück; insb. in rechtssymbolischer Verwendung, als Pars pro Toto
- 1 als Symbol einer Besitzergreifung oder Eigentumsübertragung
- 2 als Symbol einer Immobiliarpfändung; bei der Pfändung (häufig aus dem Rahmen der Haustür) herausgehauen, dient der Span im weiteren Vollstreckungsverfahren als Pars pro Toto für die gepfändete Immobilie
- 3 aus einem Weinfass herausgeschnitten, als Symbol für eine Weinpfändung
- 4 zum Beweis des (fristgerechten) Erscheinens bei Richter oder Gericht; ua. vom Galgen abgeschnitten
- 5 von einem Tatort, als symbolisches Corpus Delicti
II Stab zur Feststellung der Füllhöhe eines Fasses und zur Vermerkung des Inhalts durch Einkerbung; Kerbholz (I)
III meist pl.: Klein-, Abfallholz; ua. als Brennmaterial, wegen leichter Entzündlichkeit feuerpolizeilich reglementiert
IV Kienspan, harzreiches Holzstück zur Lichterzeugung
V Scheide (I), insb. für Degen oder Messer
VI ein Holzgefäß mittlerer Größe; auch als Hohlmaß
2Span
, m., selten n.3Span
, m.Spanamt
, n.Spanbrief
, m.I gerichtl. Urkunde, die nach erfolgter Pfändung einer Immobilie (1Spänung) deren Verwertung bzw. die Einsetzung des Gläubigers anordnet
II wie Spaltzettel
Spandel
, n.Spanfaß
, n.Spanfelder
, m.Spanferkel
, n.Spange
, f., Span, m., n.Spangeld
, n.Spanhacke
, f.Spanhauer
, m.Spanholz
, n.I wie 1Span (II)
II Kienspan, 1Span (IV)
Spanienfahrer
, m.spanisch
, adj.I aus Spanien stammend, auf Spanien bezogen, in Spanien geltend
II von Folter- und Schandgeräten: auf die spanische Inquisition zurückgeführt, der spanischen Mode nachempfunden
- 1 bezügl. der Folter; spanischer Stiefel wie Schraubstiefel, Beinschraube; spanischer Bock (Folterung mittels) Daumen- und Zehenschraube
- 2 bezügl. Schandstrafen: spanischer Mantel/spanische 1Kappe (I) fassartiger, hölzerner Umhang, Schandtonne, Mantel (VII)
Spanlicht
, n.Spanmesser
, n.Spann
, n.I Gespann von Zugtieren; ein volles Spann hat idR. 4 oder 6 Pferde
Spannbett
, n.Spanndienst
, m.Spanne
, f.spannen
, v.I (ein Gericht) hegen (II); (eine Gerichtssitzung) förmlich eröffnen; gespannter Tag festgesetzter Gerichtstermin
II jn. fesseln, gefangen setzen; in Schuldhaft bringen; auch: gefesselt, gefangen halten, einsperren; jn. in den Bock spannen jm. (zum Zweck der Bestrafung) Hände und Füße zusammenbinden (iU. zu IV)
III jn. (in/an ein Schandgerät) spannen jm. (das Schandgerät) anlegen, jn. (an das Schandgerät) stellen
V (ein Weidetier, insb. Pferd) an den Beinen derart fesseln, dass es sich nur eingeschränkt bewegen kann; auch: so gebunden weiden lassen
VI js. Fesseln lösen
VII etw. dehnen, straffen, anspannen; (eine Bogenwaffe) schussbereit machen; (Tücher) recken (V)
VIII mit jm. über den Fuß gespannt sein mit jm. zerstritten sein
Spannenmaß
, n.Spanner
, m., Spänner, m.I einer von zwei Eigentümern oder Pächtern eines gemeinsamen Salinenanteils
II für das Beladen von Wagen und sicheres Festpacken der Güter zuständige Person
spannfrei
, adj.Spannpferd
, n.(Spannreif)
, m.Spannseil
, n.(Spannstätte)
, f.Spannung
, f.I Festbinden, Festschließen (an ein Foltergerät oder Strafinstrument)
II wie Spanndienst
Spanreis
, n.Spansau
, f.Spanschaft
, f.Spanschweinchen
, n.Spanseil
, n.Spantafel
, f.Spantafelspiel
, n.Spanzettel
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