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1Span

, m., n.
I kleines, dünnes herausgehauenes oder -geschnittenes Holzstück; insb. in rechtssymbolischer Verwendung, als Pars pro Toto
  • 1 als Symbol einer Besitzergreifung oder Eigentumsübertragung
  • 2 als Symbol einer Immobiliarpfändung; bei der Pfändung (häufig aus dem Rahmen der Haustür) herausgehauen, dient der Span im weiteren Vollstreckungsverfahren als Pars pro Toto für die gepfändete Immobilie
  • 3 aus einem Weinfass herausgeschnitten, als Symbol für eine Weinpfändung
  • 4 zum Beweis des (fristgerechten) Erscheinens bei Richter oder Gericht; ua. vom Galgen abgeschnitten
  • 5 von einem Tatort, als symbolisches Corpus Delicti
II Stab zur Feststellung der Füllhöhe eines Fasses und zur Vermerkung des Inhalts durch Einkerbung; Kerbholz (I) 
III meist pl.: Klein-, Abfallholz; ua. als Brennmaterial, wegen leichter Entzündlichkeit feuerpolizeilich reglementiert
IV Kienspan, harzreiches Holzstück zur Lichterzeugung
V Scheide (I), insb. für Degen oder Messer
VI ein Holzgefäß mittlerer Größe; auch als Hohlmaß
VII Verwandtschaftsgrad; übtr. von den Kerben im Kerbholz (Bed. II)

2Span

, m., selten n.
Streit, Zwist, Auseinandersetzung; Rechtsstreit, konkreter Streitfall, der einem Schlichtungsverfahren unterworfen wird; auch: Streitpunkt, Ort einer (Grenz-)Streitigkeit

3Span

, m.
Vorsteher eines ungarischen Verwaltungsbezirks, Ispan

Spanamt

, n.
Finanz- und Bauverwaltung des Stifts Essen
I gerichtl. Urkunde, die nach erfolgter Pfändung einer Immobilie (1Spänung) deren Verwertung bzw. die Einsetzung des Gläubigers anordnet

Spandel

, n.
wie Spange 
vom Späner (II) geprüftes Fass
Betrüger, der eine Krankheit vortäuscht
Ferkel, das noch gesäugt wird; ua. als Abgabe

Spange

, f., Span, m., n.
Schmuckspange aus Edelmetall; als Bestandteil der Frauentracht bzw. an einem Messgewand
Gebühr für eine 1Spänung 
Beil, Axt mit abgerundeter Schneide
(zunftgebundener) Holzhandwerker
I wie 1Span (II) 
II Kienspan, 1Span (IV) 
(in einer Kompanie I 4 organisierter) Kaufmann im westlichen Seehandel bis Spanien und Portugal

spanisch

, adj.
I aus Spanien stammend, auf Spanien bezogen, in Spanien geltend
II von Folter- und Schandgeräten: auf die spanische Inquisition zurückgeführt, der spanischen Mode nachempfunden
  • 1 bezügl. der Folter; spanischer Stiefel wie Schraubstiefel, Beinschraube; spanischer Bock (Folterung mittels) Daumen- und Zehenschraube
  • 2 bezügl. Schandstrafen: spanischer Mantel/spanische 1Kappe (I) fassartiger, hölzerner Umhang, Schandtonne, Mantel (VII) 
(als Lichtquelle dienender) brennender 1Span (IV); in feuerpolizeilichen Verboten
Messer, das in einem 1Span (V) getragen wird

Spann

, n.
I Gespann von Zugtieren; ein volles Spann hat idR. 4 oder 6 Pferde
II wie Spanne 
Bettgestell mit gespannten Strängen; ua. als Teil von 1Erbe (II) und Heergewäte 
mit einem eigenen Spann (I) zu leistender Frondienst; auch als gemeindliche Dienstpflicht; auch eine Abgabe als Gegenwert

Spanne

, f.
Abstand zwischen den Fingerspitzen von Daumen und kleinem Finger einer gespreizten Hand, als (ungefähres) Längenmaß; später auch ein (normiertes) Längenmaß

spannen

, v.
I (ein Gericht) hegen (II); (eine Gerichtssitzung) förmlich eröffnen; gespannter Tag festgesetzter Gerichtstermin
II jn. fesseln, gefangen setzen; in Schuldhaft bringen; auch: gefesselt, gefangen halten, einsperren; jn. in den Bock spannen jm. (zum Zweck der Bestrafung) Hände und Füße zusammenbinden (iU. zu IV)
III jn. (in/an ein Schandgerät) spannen jm. (das Schandgerät) anlegen, jn. (an das Schandgerät) stellen
IV jn. in den Bock spannen jn. mit dem spanischen (II 1) Bock foltern (iU. zu II)
V (ein Weidetier, insb. Pferd) an den Beinen derart fesseln, dass es sich nur eingeschränkt bewegen kann; auch: so gebunden weiden lassen
VI js. Fesseln lösen
VII etw. dehnen, straffen, anspannen; (eine Bogenwaffe) schussbereit machen; (Tücher) recken (V) 
VIII mit jm. über den Fuß gespannt sein mit jm. zerstritten sein
Längenmaß nach der Spanne 

Spanner

, m., Spänner, m.
I einer von zwei Eigentümern oder Pächtern eines gemeinsamen Salinenanteils
II für das Beladen von Wagen und sicheres Festpacken der Güter zuständige Person

spannfrei

, adj.
frei von der Pflicht zum Spanndienst 
Pferd, das im Spanndienst eingesetzt ist
eine Art Seil; hier als Abgabe
Strick oder Fessel; ua. zur Fixierung der Vorderbeine frei weidender Tiere
Gerichtsstätte
I Festbinden, Festschließen (an ein Foltergerät oder Strafinstrument)
Kienspan, 1Span (IV) 

Spansau

, f.
wie Spanferkel 
Bezirk, Bezirksregierung eines 3Spans, 2Gespanschaft 
wie Spanferkel 
beim Fischfang: Seil mit angebundenen 1Spänen (I) 
wie Spantafelspiel 
ein Brettspiel (Wurfzabel); als Spiel um Geld verboten
wie Spaltzettel