Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spanferkel

Spanferkel

, n.

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Ferkel, das noch gesäugt wird; ua. als Abgabe
  • den kleinen viehe zehendt, alß lemmer unnd spanferckeln 
    1590 Olm-AlgesheimRQ. 440
  • [extraordinari-accis:] von einem jungen geißlein oder spanferckel: 1 kr.
    DiarEurop. 35 (1677) App. I 176
  • so pflegt der pacht in einem gewissen antheil an allen fruͤchten, welche auf dem guth wachsen, oder in ... frischlingen, spanferckeln (porcilatio, porcellagium, frescingagium) ... zu bestehen
    1769 Lennep,LandsiedelR. 396