Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spannenmaß

Spannenmaß

, n.

Längenmaß nach der Spanne 
  • [bau- und werckholtz soll] nach dem spannen-maß nothduͤrfftig erwogen und darnach bezahlt werden
    1653 CJVenatorio-Forest. III 453
  • daß scheitbrenn vnd kohler holtz nach clafftern, ... die grossen schatzbaͤume ... nach dem augenschein oder spannen maß geschaͤtzt werden
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 212
  • koͤhlerholz nach clafftern ... buschholz ... nach ackern oder morgen ... die grosse schatz-baͤume [werden] ... nach dem augenschein oder spannen-maß geschaͤtzet
    1733 Beck,Forstg. 133