Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spanner
Artikel davor:
Spänigkeit
spanisch
Spanlicht
Spanmesser
Spann
Spannbett
Spanndienst
Spanne
spannen
Spannenmaß
Spanner
, m., Spänner, m.
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I
einer von zwei Eigentümern oder Pächtern eines gemeinsamen Salinenanteils
vgl.
Pfänner (I)
- diejenigen, so aus der sole in denen kothen das saltz sieden lassen, werden pfaͤnner genennet. und pfannwercket entweder einer gantz alleine ... oder ihrer zweene und nicht mehr zusammen. jene nennet man gantze pfaͤnner, diese aber spaͤnner1670 Hondorff,HalleSalzw. 95Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- welche ... ganz pfannwergen wollen, sollen 3000 guͤlden, ein spaͤnner aber 1500 gulden werth ... erkauftes thalguth an pfannen ... haben1762 Wiesand 817Faksimile - in Google Books
II
für das Beladen von Wagen und sicheres Festpacken der Güter zuständige Person
vgl.
2Lader (I)
- sollen die karrenzieher, spanner und schiffmeister in ladung der waaren auf die wägen oder schiffe dem waagmeister die zeichen, zahl und gewicht der stuken fleissig anzeigen1640/1711 ZürichSamml. II 93
- der personal-freyheit haben zu geniessen: ... unter-pflegere, stadt-botten, spannere1758 Reyscher,Ges. XIV 696Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
spannfrei
spännig
Spannpferd
(Spannreif)
Spannseil
(Spannstätte)
Spannung
Spanreis
Spansau