Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spannung

Spannung

, f.

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I Festbinden, Festschließen (an ein Foltergerät oder Strafinstrument)
  • verboten bey straff spannung ahn das khreiz
    1672 MHungJurHist. V 2 S. 283
  • offentlicher leib-straff, als spannung an den stock, schlagung in eisen und band
    1680 CAustr. I 541
  • spannung in die futter-wannen und anthuung der geigen
    1693 Döpler,Theatr. I 744
II
wie Spanndienst 
  • das sogenannte erbgut, welches ... mit der spannung, das ist, der frohndbeschwerde belaͤstiget ist
    1788 Thomas,FuldPrR. I 254
unter Ausschluss der Schreibform(en):