Sparpfennig, m.

kleinere Summe angesparten Geldes
  • die kon. maytt. in Dennemarken haben fast an allen orten ihre sparpfenning ... nur zu dem ende ... sich mit einem truncke zuzeiten zu belüstigen
    1603/05 QFSchleswHG. XV 67
  • diejenigen erbenbesitzer ..., welche ... dem institut [kreditkasse] blos in der absicht beytreten, um sich einen allmaͤhligen sparpfenning zu sammeln
    1806 v.Berg,PolR. V 838 Faksimile