Sparpfennig, m.
Sparpfennig, m.
kleinere Summe angesparten Geldes
vgl.
Notpfennig
-
die kon. maytt. in Dennemarken haben fast an allen orten ihre sparpfenning ... nur zu dem ende ... sich mit einem truncke zuzeiten zu belüstigen1603/05 QFSchleswHG. XV 67
-
diejenigen erbenbesitzer ..., welche ... dem institut [kreditkasse] blos in der absicht beytreten, um sich einen allmaͤhligen sparpfenning zu sammeln1806 v.Berg,PolR. V 838 Faksimile