Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spatland
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(Spatenpfändung)
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später
Spät'erde
(Spatestechung)
Spatfenster
spatig
spätig
Spatland
, n., Späteland, n.
auch spet-
eingedeichtes Gebiet; auch: wie Spittkoog
eingedeichtes Gebiet; auch: wie Spittkoog
bdv.:
Deichland
- wo ein jder sin dickmate heft, schal he deß spetlandes mith der gresung binnen und buten dickes mechtich sin1572 NordstrandLR.(nd.) 259Faksimile (ca. 69 KB)
- soll sich keiner unterstehen, ... in- oder außerhalb eines andern teich zu späten und also dessen spatland zu verderben1634 Feikes,DeichlastNordfriesl. 205
- ob spaͤteland zubezahlen? ... nachdem das land zu des koges besten gespaͤtet ist, so finden wir, daß sie das spaͤte-land bezahlen sollen1690 Hackmann Mantissa 9Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- spaͤtenland, ist dasjenige land, welches behuef verfertigung und unterhaltung der deiche, ausgepuͤttet oder ausgegraben worden1792 Benzler,DeichWB. II 174
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Spätling
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Spatz
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Spätzwort
spazieren
Spazierenfahren