Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spatzenkopf

Spatzenkopf

, m.

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wie Sperlingskopf 
  • es soll ein jeder 24 stück spatzenköpfe ... gegen quittung beim amt einbringen
    1697 FriedbergGBl. 4 (1921) 71
  • daß jeder unterthan jaͤhrlich 12 spazenkoͤpfe liefern oder vor jeden 4 kreuzer zahlen, doch aber wann ein ort der spazen los worden, auch die lieferung unterbleiben solle
    1719 SammlBadDurlach III 371
  • zu einigen jagd- oder andern frohnden anhalten, executionen zuschiken, spazenkoͤpf einsammlen, wildpret schiessen [ist an Feiertagen verboten]
    1756 SammlBadDurlach I 98
  • wenn also ein bauer ... die spazen- oder kraͤhen-koͤpfe und klauen nicht lifert, hat der gutsherr keine erkenntnis oder bestrafung daruͤber
    1758 Estor,RGel. II 866
unter Ausschluss der Schreibform(en):