Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spazierengehen

spazierengehen

, v.

(langsam, ohne Ziel, zum Vergnügen) gehen, promenieren; insb. als verbotener Müßiggang während der Gottesdienste; für Juden zT. reglementiert
  • [dat underdahnenn] under der predige und verrekunge der hilligenn hochwerdigenn sacrament nicht umme denn kerckhoff spatzerenn gahnn 
    1526 HadelnPriv. 29
  • es soll auch niemantz zů zeit der predig ... uf oder ab spazieren geen zů schwetzen
    1534 Straßburg/Sehling,EvKO. XX 1 S. 247
  • es sollen auch bürgermeister und rhat in den stedten ... ein fleissig aufsehen haben, das unter der predigt und gottesdienst ... kein gasterey, krügen oder schwelgerey oder zecherey, auch spazierengehen auf den kirchhoff gestattet, noch unter der predigt brantenwein oder bier verkauft [wird]
    1564 Lüneburg/Sehling,EvKO. VI 1 S. 550
  • es soll auch, weder mans oder weibs bilde ... vnter der predigte vnd eher der gottes dienst geendigt, auff dem kirchhoffe oder marckte spatzieren gehen, wurde er daruͤber beschlagen, soll er an vns einen guͤlden verbrochen haben
    1591 EiderstPolO. II 10 § 3
  • die schutzen sollen nicht paar und paar in gewöhnlichen wegh zusammen spatziren gehen, sondern die neben wegh begehen und die übertretter zu hüten
    um 1600 RheingauLändlRQ. 311
  • es soll auch unter den predigten und wann man den catechismum lehret, niemands uf der gassen oder sonsten spatzieren gehen, stehen oder zum fenster herauß gucken, wie dann auch nicht in den häußern müssig sitzen und gottes wordt ohne erhebliche ursach versaumen, bey straff 3 tornos
    1603 FriedbergGBl. 15 (1940) 137
  • sollen sich weder gesellen noch jünger unterstehen mehr spatzieren oder feuren gehen alsz ihnen zugelaszen wird; so manchen tag einer spatzieren geht, so manches sein wochlohn zu straff
    1615 Stieda-Mettig 363
  • soll auch vnserer soͤhne hoffmeister nach vnterschied ihres alters auch der jahrzeit ... ihnen kurtzweil vnd erquickung, es sey mit spatzieren gehen oder reiten ... verstatten
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 375
  • sollen alle juden und jüdinnen sich des spazierengehens in der allee auf dem roßmarkt ... enthalten
    1739 Frankfurt a.M./ZDKulturg. 4 (1859) 567
  • hochweiser rat [hat] mit besondrem misfallen wahrgenommen, daß ... jüdische manns- als weibsleute, einzeln und haufenweise auf sonn- und feiertäge alle straßen der stadt zu durchstreichen und gleichsam darinnen spazieren zu gehen, mithin dasjenige, was ihnen aus obrigkeitlicher milde nur in notfällen verstattet wird, auf eine ärgerliche ... weise zu missbrauchen sich unterfangen
    1756 Frankfurt a.M./Liebe,Judentum 112
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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