Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spazierfahrt
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, f.
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auch Spazieren-
wie Spazierenfahren
wie Spazierenfahren
- [zeithero ist] man deß driten hochzeittags ... in der statt in der geladenen hochzeitgäst ... häuser und garten, ... spacieren gangen. aldiweiln dan darbey ... ärgerlichs mißbrauchs verspühret, also sollen solche gartten- und spacierenfahrten auch gäntzlich abgestelt ... werden1617 WürzbDiözGBl. 27 (1965) 121
- sollen am sonntage keine lust- oder spatzier-fahrten angestellet, die stadt-thore auch vor fuͤnf uhren niemanden hienein oder heraus zu fahren geoͤffnet werden1689 CCMarch. I 2 Sp. 107Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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