Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Speermaß
Artikel davor:
Spedierung
Spedierungsgeld
Spediteur
Spedition
Speer
Speerhand
Speerknappe
Speerlang
(Speermacher)
Speermage
Speermaß
, n.
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I
bergm.: ein Messstab zur Grubenabmessung
- spermaas: ein staͤnglein, damit die zimmer-steiger die laͤnge der stempel in der grube abnehmen1693 Schönberg,Berginformation Anh. 90
- bey den bergleuten ... ein maßstab, die länge der zimmerhölzer in den gruben damit zu bestimmen: ... speermaß, von speer, lange dünne stange1780 Adelung IV 566Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Maßangabe für das erlaubte Vorspringen eines Gebäudes über die Grundstücksgrenze hinaus
- es soll ... kein zimmer- oder maurmeister ... ein gebew zu verfertigen sich vnterstehen, es seyn dann zuuor die caspelherrn sampt des raths zimmer- vnd maurleuten darbey gewesen vnd haben ihnen die gewoͤhnliche speermasse gegeben1603/05 HambGO. II 20 Art. 1Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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Speermaßgebung
Speerreiter
(Speerwechsel)
Spei
(Speibewahrer)
Speich
Speiche
Speichel
(Speichelsprung)