Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Speerreiter

Speerreiter

, m.

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berittener Kämpfer, der mit einem Speer (I) dient
  • daß des königs [von Spanien] ... 2000 speerreiter diese woche bei Colmar ... angekommen
    1588 WürtVjh. 3 (1880) 18
  • bey grossen ehren-faͤllen, turnieren, reisen auf reichs-taͤge ... diente der lehen-adel zur bedeck- und begleitung, und nebst demselben noch ein corps von lanzen-knechten, speer-reutern, bogen-schuͤzen, spieß-jungen und andern arten ... kriegs-volcks
    1754 Moser,Hofr. I 224
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