Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Speisausgabe

Speisausgabe

, f.

Mahlzeit als Entlohung für best. Dienste
  • solches deputat solle in 3 sonderbaren speißaußgaben [bestehen], alß die erstern zwo jede zu 4, vnd die letste außgab zu 5 wochenlang außgestöckhter, jede raitung ersötzt werden mit 2 1/2 meß [waiz]
    1692 MittSalzbLk. 24 (1884) 155