Speiseherr, m.
Speiseherr, m.
wie Speisemeister
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daß ein ersamer rath den speißhern bevelch geben, daß man, was in die kuchen vor gereid ... vorzeichnet wurd1537 PublTorgau 3 (1889) 12
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die speise-herren, cämmerer undt andere ambtspersonen [haben] jährlich ... ihre special rechnung vor der gesambten gülde untadelhafft abzulegen1668 Ramdohr,MagdebSeidInn. 98