Speisemeisterdienst, m.
Speisemeisterdienst, m.
wie Speisemeisteramt
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wegen verkaufung des speisemeister-dienstes läßt es die erbgesessenen bürgerschaft bei dem, was rath und bürger hiebevor geschlossen, nochmals bewenden1685 Voigt,BeitrHambVwg. II 15