Speiseopfer, n.

I Opfergabe in Form von Speisen (I); ua. zur Versorgung von Geistlichen
  • [Verbot der abgötterei der pauren,] welche ... alle montage speiseopfer ihren verstorbenen voreltern, freunden und verwandten schlachten, gekochte speise neben ihrem getrenke fürsetzen
    1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 79 Faksimile
  • so haben wür beschlossen, ... auch opfer handt zu thuen, nemblich an ... Fridolinj fest ein wirckhliches hauss und speiss opfer ... abzulegen, so haubtsächlich in butter bestehen solle, ... jn fleisch, gefliegel, eyer
    1737 FreibDiözArch.³ 10 (1958) 218
  • [einkuͤnfte derer dorf-priester:] daß ihre nothdurft an taͤglicher speise ... von denen eingepfarteten theils ins hauß, theils ... als ein speis-opfer ihnen in die kirche sey gebracht ... worden
    1744 Pontoppidan,DänemKHist. II 281 Faksimile
II Essgeschirr als Pflichtgabe nach der Wahl in ein Ehrenamt
  • [neue Ratsherrn sollen] ein gut zinnen speiseopfer geben
    1639 BeitrGoslar XVI 30