Speiseordnung, f.
Speiseordnung, f.
Regelwerk über die Mahlzeiten (in einer Einrichtung)
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[Übschr.:] speysordnung der neuen vnd allten uesst alhier zw München1552 OberbayrArch. 9 (1848) 105
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speiszordnung der schulen zu M.: ... das in solcher schuelen alle zeit vier und zwenzigk knaben mit essen und trincken ... sollen underhalten werden1566 MGPaed. VIII 21
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der director und anwesende inspectores [haben] tägliche aufachtung zu pflegen, der gemachten speiß-ordnunge nachzugehen1605/26 SchulO.(Vormbaum) II 6 Faksimile
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[der furst hat] eine hohe schuel alhie neben einer stipendial vndt speißordnung vff etzliche alumnos zue besßerer fortpflanzung der kirchen gotteß fundirt17. Jh. ZHessG.² 19 (1894) 337
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kuche und speise ordnung [der gefangenen]: zum frühstuk bekomt jedermann suppen mit brodt, und bey der nachmittags ruhestund auch ein stük brod1783 BernStR. VII 1 S. 499 Faksimile
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die speisordnung besteht in folgendem: die siechen, welche nicht mit einer besondern, genauere diaͤt erfordernden krankheit oder sonstigen schwachheit behaftet sind, bekommen: frühe, eine fleischsuppe mit brodschnitten. mittags, eine suppe mit reiß, gries oder mehlspeise1787 HdbchÖstGes. XIII 454 Faksimile
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ein schiffer ist schuldig, dreimahl des tages ... seine leute zu speisen ... als billig ist und die speiseordnung [vorschreibt]1805 SammlPommGes. I 140