Speisestelle, f.
Speisestelle, f.
Essplatz
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niemand soll sich unterfangen von der speise-stelle, daran er gehöret, aufzustehen und an einen anderen tisch oder speise-stelle zu gehen, daselbst etwas speise zu nehmen oder wegzustechen bei vermeidung harter strafe1682 KurbrandenbSeekriegsR. 152