Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Speisung
Artikel davor:
Speisemeisterdienst
Speisemeisterin
speisen
Speiseopfer
Speiseordnung
Speisepfennig
Speiser
Speisestelle
Speiseunterhalt
Speisnis
Speisung
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Verpflegung, Verköstigung; Versorgung mit Essen; auch als Naturalentlohnung
- [seerouber] haben von in [Hzg. von Stettin] spysunge und heyzunge und der orden dorumme grose czerunge tragen mus1398 CDPruss. VI 67Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so man den tag von stat zeucht, speist man auf ein mal, hat man denselben tag an aller speisung den dritten teyl bevor man dester mynder speist1492 Eyb,Gedenkbuch 2
- was auch die leüt hie ... auf dem markt zu Melckh zu ihrer speißung und notturft kaufnt, davon sein si nicht schuldig ze mautn1493 NÖsterr./ÖW. VIII 989Faksimile (ca. 46 KB)
- sover aber ain haubtman die schefvischer nit in seiner speisung und bsoldung behaltn und das schef nit selbs fuern wolte, so mag er das schef ainem oder zwaien umb zins [verlassen]1505 Tirol/ÖW. V 7Faksimile (ca. 43 KB)
- ob sie zu zeiten kranck wurde, so sol sie ... mit gebürender speisung jrs essens vnnd trinckens ... versehen werdenHugen 1528 Bl. 221vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [wo frembde gest] einkommen, sol der würdt ihnen diese ordenung deß zutrinckens und speisung anzeygen1546 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 106Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- der uͤbermaͤßigen zehrung halben bey den wirthen, der arbeiter, tagloͤhner und botten belohnung und speisung halben [vermercken wir] ... allerhand unrichtigkeit, unordnung, ungleichheit, und schaͤdlichen uberflußRPO. 1548 Tit. 15 § 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- das die kirchenguͤtter moͤgen vereüssert werden, von wegen speysung der armen1566 Pegius,CodJust. 33rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- vor solche speisung des inspectoris, so sie dass ganze jahr durch beschicht, sol dem oeconomo dreyssig thaler auss dem schuelgestifftseinkomben gegeben werden1616 MittSchulg. 3 (1893) 233
- wegen der schallenlüthen spysung und deß almůsens1643 BernStR. VII 1 S. 473Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wie auch alle speisungen und quaß bey den kirchgaͤngen gaͤnzlich abgestellt werden1661 RepRecht XI 196
- daß die schuhlgesellen, so noch unverheirahtet sind, von den bürgern mit speisung und tisch versorget werden, ist billig1670 CöllnKons. 104
- was die speisung anlanget, da soll von jeder gerichtsobrigkeit dem krüger oder wirte angezeiget werden, was derselbe nach gelegenheit des orts und der jahrszeit ... anzuschaffen habe1697 Brandenburg/QNPrivatR. II 2 S. 173
- demnach wir ... gnädigst resolvirt haben, die vorhin geweste speisung ... bis auf die cammerer- und hofdames- auch frauenzimmertaflen aufzuheben1717 Fellner-Kretschmayr III 249Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- man koͤnnte ... dem verwalter oder ackermeister die speisung des gesindes gaͤnzlich uͤberlassen1758 v.Justi,Staatsw. I 547Faksimile (ca. 87 KB)
- bekommen vorbeschriebene unterthanen bey leistung ihrer ordinairen und extraordinairen auch erndte-dienst weder speisung noch deputat, ausser daß beym roggen-maͤhen jeglichen unterthan taͤglich gereichet werden 5 quart bier1764 Rabe,PreußG. I 3 S. 65Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
von Tieren: Fütterung
- da einer oder der ander ... einer solchen speisung und unterhaltung seines pferds vom wirth ohne entgeld praetendiren solte, davon [ist] genaue kundschaft einzuziehen1684 HessSamml. III 253Faksimile (ca. 448 KB)