Speisungsordonnanz, f.
Speisungsordonnanz, f.
Verordnung über die Verpflegung von Militärangehörigen
vgl.
Ordonnanz (I)
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stehet in der contribuenten option und wahl, ob sie die bey ihnen einlogirte ... officirer ... in natura speisen, oder ihnen so viel an geld, als die ordinarie verpflegungs-ordonanz austraͤgt (nach abzug dessen, so ihnen vermoͤge der speisungs-ordonanz ex cassa angewiesen wird) nachgeben wollen1673 CCMarch. VI 1 Sp. 532 Faksimile