Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Speiszettel
Artikel davor:
Speiseordnung
Speisepfennig
Speiser
Speisestelle
Speiseunterhalt
Speisnis
Speisung
Speisunggeld
Speisungsordonnanz
Speiswein
Speiszettel
, m., n.
I
Verzeichnis aller (zB. an einem Fürstenhof) ausgegebenen Speisen
- [damit man bey der kuͤchen] der ganzen einnahme ... sowohl als der ausgabe, welche durch richtige speise-zettul bescheiniget werden muß, versichert seyn moͤge1686 Sachsen-Gotha/Moser,Hofr. I Beil. 45Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die speis- und tags-zetteln sollen alle richtig zum ober-hof-marschall-amte geliefert, diese ... so eingerichtet werden, daß alle zeit vorher die abgabe in dem fleisch-gewoͤlbe angesetzet und hernach die speisen aufgeschrieben und ausgeschlagen werden1724 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 45Faksimile - in Google Books
- ob alle speisen an stuͤcken und pfunden nach der hof- oder kuͤchen-ordnung angerichtet und verschrieben worden, [ist] in dem speiß-zettul zuzusehen1754 Moser,Hofr. I 185Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
ärztl. Verordnung best. Speisen für einen Patienten; auch als Formular für mehrere Patienten
- [instruction eines medici:] das speiszettel (wie viel portionen naͤmlichen von jeder gattung zubereitet werden sollen) in die kuchel ... zu geben1742 CAustr. V 74
- auf jedes zimmer wird ... ein geschriebener speise-zettel geschickt, worauf die verschiedenen ... extraspeisen u.s.w. in rubriken gebracht sind1789 Krünitz,Enzykl. 47 S. 455
- auf diesem zettel bemerkt der zweyte arzt die fuͤr seine kranke erforderliche speisen, und schickt ihn in die kanzelley zuruͤck, wo die speise-zettel gesammelt, auf eine gleiche liste eingetragen, und den speise-wirthen zugeschickt werden, die jedes mahl tages zuvor dadurch benachrichtiget werden, welche speisen sie zubereiten sollen1789 Krünitz,Enzykl. 47 S. 455
- kranke bekommen die ihren gesundheitsumstaͤnden angemessenen speisen nach den porzionen, die im speisezettel von dem hausordinarius oder ersten chyrurg vorgeschrieben worden sind1796 Kropatschek,KKGes. VII 81
III
vorgeschriebener Speiseplan (für ein Gefängnis)
vgl.
Essenzettel
- speis-zedel für das zucht- und arbeit-haus1783 BernStR. VII 1 S. 511Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
IV
Abrechnung, Kostenrechnung für Speisen und Getränke
- monatliche speiss zettel für die gefangenen im hexenhaus zu Bamberg von 1. marti biss 31. dito: 8 fl. 34 krtz.um 1630 Leitschuh,HexwFranken Anh. p. 13
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