Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Speltenholz

Speltenholz

, n.

auch Spelt- 
wie Spelte 
  • es soll sich auch keiner understehen aignes gewalts im walt ... abzuschlagen pauholz, schindl oder spöltnholz 
    Ende 16. Jh. NÖsterr./ÖW. IX 738
  • das zaun- und speltholtz soll in den jungen und schwartz-waͤlden zu schlagen verboten seyn
    1600 CJVenatorio-Forest. III 100
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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