Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spendieren

I wie spenden (I) 
II (Geld) ausgeben, etw. austeilen, verteilen, zur Verfügung stellen; jm. den Namen spendieren sich jm. als Strohmann zur Verfügung stellen
III jm. etw. zum Zweck der Bestechung zukommen lassen; jn. bestechen