Spendjahr, n.
Spendjahr, n.
Rechnungsjahr einer Spende (III)
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sollen zu end des nechsten und aller nachfolgenden spend-jahren des zweiten erloschen stamms 100 fl. den armen und siechen ... verfallen seyn1639 Lersner,FrankfChr. II 1 S. 109